Bei der Erstellung von Verträgen über Gewerberaum/Praxisraum ist besondere Vorsicht in Bezug auf die Schriftform geboten. Ein Mietverhältnis mit fester Laufzeit kann sich durch Fehler der Schriftform schnell ungewollt in ein unbefristetes Mietverhältnis wandeln mit der Folge der ordentlichen Kündbarkeit. Dies kann langfristige Planungen sowohl des Vermieters als auch des Mieters torpedieren.
Besonderes Augenmerk ist auf folgende Sachverhalte zu richten:
- Laufzeiten, insbesondere Verlängerungsoptionen
- Mietpreisindexierungen
- nachträgliche Mietpreisanpassungen und Vertragsänderungen, insbesondere durch E-Mail und Co.
Rechtsanwälte für den Bereich Mietrecht
Wir beraten Sie sowohl bei der Erstellung von Mietverträgen als auch während des laufenden Mietverhältnisses, insbesondere bei geplanten Vertragsänderungen.
Aus dem Full-Service-Gedanken heraus begleiten wir Sie selbstverständlich auch dann, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommen sollte. Erfahren Sie hierzu mehr unter Rechtsdurchsetzung.