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Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschaftsförderung Fürth

Die Wirtschaftsförderung umfasst allgemein Maßnahmen zur finanziellen Förderung von einzelnen Unternehmen. Die Förderung erfolgt entweder

  • regional (z. B. Förderung von Unternehmen in konjunkturschwächeren Gebieten)
  • nach wirtschaftlicher Tätigkeit / Unternehmensgruppe (z. B. Forschungsförderung) oder
  • branchenbezogen (z. B. Förderung der Branche der Erneuerbaren Energien oder Förderung des Tourismus)

Rechtsanwaltskanzlei für Investitionsförderung Fürth

Unter Investitionsförderung, als Teil der Wirtschaftsförderung, versteht man zunächst die staatliche Förderung von einzelnen gewerblichen Investitionen wie beispielsweise Maßnahmen zur Digitalisierung, Bau von Produktionsstätten oder zum Kauf von Wirtschaftsgütern.

Die staatliche Förderung von Unternehmen erfolgt dabei über eine erhebliche Anzahl an unterschiedlichen Einzelprogrammen. So weist die bundesweite Datenbank derzeit ca. 2.500 Förderprogramme aus. Zu den bekanntesten Programmen zählen wohl die im Zuge der Corona-Pandemie aufgestellten Überbrückungshilfen aber auch die BAFA-Förderungen für Wohnungen und Häuser.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben und der Förderung dessen.

Eine Beratung zur Förderung der Wirtschaft hat frühzeitig vor der geplanten Investition zu erfolgen. Die Investitionsförderprogramme setzen i. d. R. voraus, dass der Förderantrag bei der zuständigen Stelle eingereicht sein muss, bevor mit der Durchführung des Investitionsvorhabens begonnen wird. Als Beginn des Vorhabens wird bereits die Vertragsunterzeichnung über die Investition angesehen.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung