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Rechtsanwaltskanzlei Kollektivarbeitsrecht Fürth

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen der jeweiligen Vertreterorgane auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite. Der einzelne Arbeitnehmer wird hier nicht direkt betroffen, sondern nur mittelbar über seine Interessenvertretung.

Besonders verfahrensrechtlich komplex sind Fragestellungen in den Konflikten mit dem Betriebsrat, der sehr oft durch Gewerkschaften unterstützt wird.

Vor allem die Fragen der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter bei verschiedenen unternehmerischen Entscheidungen bergen oftmals Konfliktpotential.

Eine mit Sachverstand von einem Experten eingebrachte Darstellung kann dabei die Parteien auch in schwierigen Verhandlungssituationen näher an eine Lösung heranbringen. Die Ausverhandlung und Ausarbeitung eines rechtssicheren Sozialplans oder einer Betriebsvereinbarung entscheidet oftmals über das Gelingen einer umfassenden Restrukturierungsmaßnahme.

Ihre Interessen werden auch mit ausgeprägtem Expertenwissen in Verfahren vor der Einigungsstelle und vor Arbeitsgerichten durchgesetzt.

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