Vor allem für die strategische Unternehmensnachfolge an die Folgegeneration bietet sich die Schenkung als Teil der Nachlassplanung an. Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass der Schenkende den Übergang begleiten kann, gleichzeitig jedoch noch den Einfluss in seinem Unternehmen sichern kann. Mit dem Instrument der Schenkung kann eine Unternehmensnachfolge vorbereitet und in einem ersten Schritt durchgeführt werden.
Unser Beratungsangebot umfasst in enger Abstimmung mit Ihnen die Gestaltung von Schenkungsverträgen. Dabei werden die rechtlichen Folgen der Schenkung, z. B. auf etwaige Pflichtteile, berücksichtigt und rechtssicher und steueroptimiert in dem Schenkungsvertrag umgesetzt. Auch die Möglichkeit der Errichtung von (Familien-)Stiftungen wird in diesem Zusammenhang mit Ihnen erörtert.