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Rechtsanwaltskanzlei für Wettbewerbsrecht in Fürth

Werbung und Außendarstellung bilden für ein Unternehmen die Basis des Erfolges.
Verschafft sich ein Unternehmen jedoch durch eine unzulässige Werbemaßnahme einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, so spricht man auch von unlauterer Werbung. Als unlauterer Wettbewerb wird das Verhalten von Unternehmen bezeichnet, welche im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstoßen.
Die Vorschriften des unlauteren Wettbewerbs regelt das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG). Demnach handelt unlauter, wer beispielsweise:

  • aggressive Verkaufsmethoden anwendet,
  • Arbeitskräfte systematisch abwirbt,
  • unwahre Angaben in der Werbung tätigt,
  • Kunden zur Vertragsverletzung oder zum Vertragsbruch verleitet,
  • Geschäftsgeheimnisse verletzt oder
  • Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitwettbewerbers sind.

Anwalt für Wettbewerbsrecht in Fürth

Sollten Sie bei einem Mitbewerber eine unlautere Vorgehensweise feststellen, so ist wegen den relativ kurzen Fristen rasches Handeln notwendig, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Die Abmahnung des Verletzers und das Einfordern einer strafbewährten Unterlassungserklärung ist der erste Schritt. Sollte dies nicht erfolgreich sein, ist in allermeisten Fällen der einstweilige Rechtsschutz die einzige Möglichkeit, schnell das unlautere Verhalten des Mitbewerbers zu unterbinden.

Rechtsanwalt für Abmahnung Fürth

Sollten Sie mit einer Abmahnung wegen vermeintlich unlauterem Verhalten konfrontiert sein, so ist ebenfalls ein rasches Handeln erforderlich. Auf keinen Fall sollte man die Abmahnung eines Mitbewerbers leichtfertig ignorieren. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den Fall der richtigen rechtlichen Zuordnung zuzuführen und damit kostenträchtige Fehlentscheidungen zu verhindern.

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