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Rechtsanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht Fürth

Das Gesellschaftsrecht zeichnet sich durch eine Vielzahl von Berührungspunkten mit anderen Rechtsgebieten aus. So kann die Gründung einer Gesellschaft schnell und kostengünstig durchgeführt werden, lässt man sich aber bei der Rechtsformwahl alleinig vom Gebot der Haftungsoptimierung leiten und berücksichtigt steuerliche Aspekte nicht, so können später eintretende steuerliche Folgen den Vorteil der kostengünstigen Gründung aufheben.

Wir sind Ihre Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Fürth

Wir gewährleisten unseren Mandanten einen fächerübergreifenden Blick und durch langjährige Erfahrung eine vorausschauende Arbeitsweise.

Ein frühzeitiger und umfassender Blick auf künftige Ereignisse kann langjährigen Gesellschafterstreitigkeiten entgegenwirken und aufwändige Umwandlungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen entbehrlich machen.

Zu unseren Kompetenzen im Gesellschaftsrecht gehören insbesondere:

  • Gesellschaftsgründungen und die langjährige Begleitung, auch in steuerlicher Hinsicht
  • die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen verschiedenster Art, insbesondere von:
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaften (OHG),
      Kommanditgesellschaften (KG), einschließlich der GmbH & Co. KG
    • Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)
    • Vereinen und Stiftungen
  • die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftervereinbarungen (mit bspw. Regelungen zu Mitverkaufsrechten und -pflichten und solchen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern)
  • Stimmbindungsvereinbarungen und Schaffung von Vorzugsbeteiligungen
  • Dienstverträge für Organe (bspw. Anstellungsverträge von Geschäftsführern)
  • Umstrukturierungsmaßnahmen (bspw. das Dazwischenschalten einer Holding-Struktur zur steuerlichen Optimierung)
  • Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
  • Unternehmenstransaktionen
  • die Begleitung bei Auseinandersetzung von Gesellschaftern
Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung