Konflikte können im Verhältnis zwischen allen bei einem Erbfall Beteiligten entstehen. Dies betrifft nicht nur das Verhältnis der Erben untereinander oder mit weiteren Bedachten, sondern ebenfalls die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt (z. B. wegen der Bewertung von Immobilien im Nachlass). Zur Vermeidung dieser Konflikte ist eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) allgemein zu empfehlen.
Erbvertragsgestaltung Fürth
Ziel einer auf Sie abgestimmten testamentarischen Gestaltung ist es, dass
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nachlassplanung vorab erkannt und durch eine vorausschauende, rechtssichere Gestaltung verhindert werden,
- die steuerliche Belastung von Erben und Vermächtnisnehmer möglichst gering ist,
- die Vorstellungen des Testierenden berücksichtigt und durchgesetzt werden.
Natürlich erfolgt die Beratung unter Berücksichtigung des Sachverhalts aus steuerlicher Seite, insbesondere unter Ausnutzung von Freibeträgen oder Schonvermögen.
Diesem Schritt nachgelagert stellen sich noch die Fragen der Verwahrung des Testaments sowie eine regelmäßige Prüfung der Aktualität des Testaments.