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Rechtsanwaltskanzlei für Gesellschaftervereinbarungen in Fürth

Dabei handelt sich um Vereinbarungen zwischen (künftigen) Gesellschaftern, welche nicht der Publizität des Handelsregisters unterliegen sollen und damit insbesondere bei Kapitalgesellschaften relevant sind. Entsprechende Vereinbarungen sind bei einem größeren Gesellschafterkreis wichtig, um Unstimmigkeiten entgegenzuwirken. Aber auch bei einem kleinen Gesellschafterkreis können detaillierte Gesellschaftervereinbarungen zu einem sicheren Boden für die Funktion der Gesellschaft beitragen.

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