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Strafrecht im Arbeitsrecht

Soll Ihnen ein Fehlverhalten als Arbeitgeber mit Bezügen zum Arbeitsrecht vorgeworfen werden, werden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner dafür finden.

Arbeitsentgeltvorenthaltungen nach § 266a StGB, Lohnsteuerhinterziehung nach § 370 AO, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerdatenschutz haben in der letzten Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Als Arbeitgeber werden Sie durch uns effizient gegenüber den Ermittlungsbehörden und, falls notwendig, vor Gericht vertreten. Unser Augenmerk richten wir vor Allem darauf, dass ein Verfahren schon in dem Ermittlungsstadium zur Einstellung gebracht wird und es gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung