Unserer Expertise vertrauen Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen und unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen. Sowohl große Mittelständler als auch Start-Ups vertrauen auf unsere Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Früher oder später muss sich jeder Arbeitgeber mit den Fragestellungen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auseinandersetzen. Welche Fristen wann und in welcher Form einzuhalten sind und welche Voraussetzungen jeweils für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfüllt werden müssen, muss sorgfältig geprüft und gemäß den Vorgaben der aktuellen Gesetze und Rechtsprechung umgesetzt werden.
Ob Aufhebungsverträge, streitige Kündigungen, unzeitige Kündigungen seitens Mitarbeiter, Verhandlungen mit den Integrationsämtern: Sie können sich jederzeit auf uns verlassen.
Abfindungen an die scheidenden Arbeitnehmer stehen oftmals im Vordergrund einer Konfliktlösung. Durch unsere Expertise wird der Verhandlungsprozess um eine mögliche Abfindung in Ihrem Sinne beschleunigt und einer effizienten Lösung zugeführt.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeit stellt eines der wichtigsten Instrumente dar, um Betriebe bei vorübergehenden Umsatzrückgängen in Ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Kurzarbeit und stehen Ihnen auch für die Antragsstellung und Begleitung zur Verfügung.
Umstrukturierungen
Gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Gründe können Gründe sein für eine arbeitsrechtliche Umstrukturierung von Unternehmen. Themen wie Verhandlungen von Sozialplänen, Betriebsübergang nach § 613a BGB gehören zu unseren Kernkompetenzen.