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Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht Fürth

Die Bereiche des Erbrechts und des Schenkungsrechts haben eine große Schnittmenge. Beiden Rechtsgebieten ist gemein, dass es darin um Vermögensübertragungen ohne Gegenleistung geht.

Das Gebiet des Erbrechts bietet mit Instrumenten wie z. B. der Anordnung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung etc., vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten um sicherzustellen, dass sowohl Ihre Vorstellungen der Nachlassplanung nach dem Todesfall beachtet werden als auch, dass künftigem Konfliktpotenzial beispielsweise in Erbengemeinschaften, vorgebeugt wird.

Eine vorausschauende Nachlassplanung empfiehlt sich sowohl für Unternehmer, die bspw. die Fortführung Ihres Unternehmens sichergestellt wissen wollen, als auch für Privatpersonen die bspw. sichergehen wollen, dass das Familienvermögen nicht in angeheiratete Nebenlinien gehen soll.

Rechtsanwaltskanzlei für Schenkungsrecht Fürth

Das Schenkungsrecht ist, neben den üblichen Gelegenheitsgeschenken zum Geburtstag und Weihnachten, in dem Zusammenhang mit der strategischen Nachlassplanung ein weiteres Instrument. Für eine gesamtheitliche und auf Sie abgestimmte Nachlassplanung nimmt das Schenkungsrecht einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein.

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten in den Bereichen Erbrecht und Schenkungsrecht, sowohl aus der Sicht des Erblassers / Schenkenden als auch der anderen Seite. Dies umfasst neben den Punkten der Errichtung von Testamenten ebenfalls die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen oder die Übernahme des Amts des Testamentsvollstreckers usw.

Dabei stehen Ihre Wünsche und Vorstellungen stets im Vordergrund. Gemeinsam mit Ihnen werden die rechtlichen Folgen der jeweils gewünschten Maßnahme (Errichtung Testament, Erbausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung, Anfechtung usw.) erörtert und steuerlich optimiert umgesetzt.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung