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Insolvenz in Eigenverwaltung

Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen
Eine besondere Form eines Insolvenzverfahrens stellt die Eigenverwaltung dar. Eine Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren in der Insolvenz eigenverantwortlich durchzuführen, wobei ein vom Insolvenzgericht bestellter (vorläufiger) Sachwalter das Management kontrolliert. Eine solche Eigenverwaltung wird als Sanierungsmodell für Unternehmen zunehmend wichtiger.

Die Eigenverwaltung kann nur auf Antrag des Schuldners angeordnet werden. Die Antragsunterlagen setzen eine sehr sorgfältige Planung des Weiteren Verfahrensablaufs voraus. Neef Schwarz & Kollegen beraten qualifiziert bereits im Vorfeld eines entsprechenden Insolvenzantrags und unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung und Steuerung eines solchen eigenverwalteten Sanierungsverfahrens als Berater. Zudem unterstützen wir das Management bei der Durchführung der Sanierung. Da die Vorbereitung und die Durchführung einer Eigenverwaltung hohen Anforderungen der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger unterliegt, ist eine Beratung und Begleitung durch einen Experten fast immer zwingend notwendig.

Eigenverwaltungsverfahren

Je nach Wunsch des in der Krise befindlichen Unternehmens übernehmen wir jedoch auch Verantwortung. Dies kann - zeitlich begrenzt bis zum Abschluss der Sanierung - insbesondere auch die Position eines CRO (Chief Restructuring Officer) beinhalten, entweder als Generalbevollmächtigter oder auch als Organ der Gesellschaft. Diese Aufgabe wird durch erfahrene Insolvenzverwalter wahrgenommen, die die rechtskonforme Geschäftsführung gegenüber dem Gericht sicherstellen. Als erfahrene Insolvenzverwalter wissen wir, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind und bewahren Sie vor unnötigen Haftungsrisiken.

Neef Schwarz & Kollegen verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich der Eigenverwaltung.
Unser Leistungsspektrum für Eigenverwaltungsverfahren umfasst insbesondere:

  • Vorbereitung von Eigenverwaltungsverfahren § 270 a InsO
  • Vorbereitung und Konzeption von Insolvenzanträgen
  • Kommunikation mit den wesentlichen Beteiligten
  • Projektmanagement in der Eigenverwaltung
  • Begleitung bei Gläubigerausschüssen oder Gläubigerversammlungen
  • Begleitung der Geschäftsführung und Übernahme von Managementfunktionen als Generalbevollmächtigter oder als CRO (Chief Restructuring Officer)
  • Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im operativen Bereich
  • Konzeption und Erstellung von Insolvenzplänen mit den erforderlichen Planrechnungen und Anlagen
Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung